Namens- und Personenstandsänderung

Aktuelle Erfahrung (Gutachten) Juli 2026:

Wir beschreiben hier zuerst eine aktuelle Erfahrung, seit Kurzem wird nämlich ein ausführliches Gutachten statt einer Stellungnahme benötigt, um den Personenstand zu ändern.
Wir hoffen bald noch mehr aktuelle Infos zur Verfügung stellen zu können (meldet euch gern wenn ihr welche habt!).

Erfahrungsbericht Juli 2026:

Meine Personenstandsänderung auf „divers“ wurde heute durchgeführt, online eingereicht am Wiener Standesamt.

Mein Psychologe hat aus der Stellungnahme ein „Klinisch-psychologisches Gutachten zur Personenstandsänderung“ gemacht mit folgenden Bausteinen:
Diagnosen
– Fragestellung
– Anamnese und Entwicklung der Geschlechtsidentität
– Psychischer Befund und Geschlechtsdysphorie
– Psychische Gesundheit und bisherige Behandlungen
– Klinisch-psychologische Diagnostik
– Ergebnisse der klinisch-psychologischen Diagnostik
– Klinisch-psychologische Beurteilung
– Beantwortung der Fragestellung

Das hat problemlos geklappt.

Update Ende Juli 2026: Bei der Personenstandsänderung auf divers wurde meine Namensänderung auf einen genderneutralen Namen als Wunschname gewertet und ich musste die volle Gebühr zahlen. Ich habe das der WASt gemeldet.

 

 

Antrag auf Personenstandsänderung

Der Personenstand ist der offizielle Geschlechtseintrags, der zum Beispiel am Meldezettel oder im Reisepass verwendet wird.

 

Wer kann den Personenstand in Österreich ändern lassen?

Eine Änderung des Geschlechtseintrages kann bei jedem Standesamt in Österreich für folgenden Personenkreis beantragt werden:

  • österreichische Staatsbürger*innen
  • Konv.-Geflüchtete
  • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder (dauerndem) Aufenthalt in Österreich

Hinweis: Falls du kein*e österreichische Staatsbürger*in bist, muss der Personenstand in dem Land geändert werden, dessen Staatsbürger*in du bist. Dabei ist es egal, wo dein momentaner Wohnsitz ist.

 

Wo wird der Antrag gestellt?

Die Änderung des Geschlechtseintrages wird beim Standesamt des eigenen Wohnortes durchgeführt. Das Standesamt führt die Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch durch.

 

Was benötige ich für die Personenstandsänderung?

Voraussetzung zur Bewilligung der Personenstandsänderung ist eine Stellungnahme (seit Frühjahr 2026: ein Gutachten) von einem*einer Fachärzt*in für Psychiatrie ODER einem*einer Psychotherapeut*in ODER einem*einer klinischen Psycholog*in. Für die Stellungnahme musste Folgendes enthalten sein:

  1. Die Diagnose „Transsexualismus“ (ICD-10: F64.0) bzw. „Geschlechtsinkongruenz“ (ICD-11: HA60)
  2. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist.
  3. Die Mitteilung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt.

In Wien, Kärnten und der Steiermark wird die Diagnose „Transsexualismus“ (ICD-10: F64.0) bzw. „Geschlechtsinkongruenz“ (ICD-11: HA60) für die Personenstandsänderung NICHT mehr benötigt, sondern nur die Punkte 2 und 3.

 

Was muss ich mitnehmen?

  • Ausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Psy*-Stellungnahme bzw Gutachten

 

Was kostet die Änderung?

Bundesgebühr: 11 € + Bundesverwaltungsabgabe 2,10 € (Stand Februar 2026)

Das Standesamt stellt auf Wunsch auch eine neue Geburtsurkunde aus. Vor Ort wird die neue Geburtsurkunde sofort gedruckt, bei online Bestellung dauert es ein paar Tage.

Weitere Informationen auch hier:
https://www.wien.gv.at/menschen/queer/transgender/geschlechtswechsel/rechtlich/personenstand.html

 

Musterantrag für die Personenstandsänderung

Achtung diese Information bezieht sich auf Stellungnahmen, für Gutachten können andere Informationen gelten.

Die Stellungnahme muss von einem*einer Fachärzt*in für Psychiatrie ODER einem*einer Psychotherapeut*in ODER einem*einer klinischen Psycholog*in erstellt werden.

 

[Daten der*des Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

Für [Name]

Zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen

[Ort, Datum]

Stellungnahme

[Vor- und Nachname] (Wunschname […]), geboren am [Geburtsdatum], befindet sich seit […] bei mir in psychotherapeutischer Behandlung. (Die Diagnose lautet F64.0. bzw. HA60) Der Wunsch nach einem Leben im […] Geschlecht ist gut überprüft, eine Abkehr davon nicht zu erwarten. Die optische Angleichung an das Identitätsgeschlecht hat bereits stattgefunden. Die Änderung des Personenstandes auf [männlich/weiblich] ist aus therapeutischer Sicht zu befürworten.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift und Stempel Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

 

 

Antrag auf Namensänderung

Wurde das Geschlecht im Geburtenbuch geändert, kann auch eine gewünschte Änderung des Vornamens bewilligt werden.
Denn nach dem Namensänderungsgesetz, § 2 Abs 2 Z 3 (Der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht des*der Antragsteller*in) muss somit der Vorname geändert werden.

 

Wer kann den Namen in Österreich ändern lassen?

  • österreichische Staatsbürger*innen
  • Konv.-Geflüchtete
  • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder (dauerndem) Aufenthalt in Österreich

Hinweis: Falls du kein*e österreichische Staatsbürger*in bist, muss der Name in dem Land geändert werden, dessen Staatsbürger*in du bist. Dabei ist es egal, wo dein momentaner Wohnsitz ist.

 

Wo wird der Antrag gestellt?

Wohnsitz in Wien: Der Antrag auf Namensänderung kann bereits mit dem Antrag auf Personenstandsänderung bei einem Standesamt in Wien gestellt werden.

Wohnsitz außerhalb von Wien: Der Antrag auf Namensänderung ist nach der Eintragung im Geburtenbuch bei der für den Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu stellen. Manchmal auch bei der Bezirkshauptmannschaft des Nebenwohnsitzes möglich.

 

Was muss ich mitnehmen?

Beim Termin für die Namensänderung muss folgendes mitgenommen werden:

  • Ausweis
  • neue Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Beleg der Personenstandsänderung

 

Was kostet die Änderung?

  • 14,30 € Bearbeitungsgebühr
  • optional: 28,60 € Rechtsmittelverzicht (mit dem Rechtsmittelverzicht ist die Namensänderung sofort rechtskräftig – ohne Rechtsmittelverzicht ist sie erst in 4 Wochen rechtskräftig)

Ungefähre Dauer: 1 Woche bis 1 Monat. Sollte es länger dauern unbedingt anrufen und nachfragen!

Weitere Informationen auch hier:
https://www.wien.gv.at/menschen/queer/transgender/geschlechtswechsel/rechtlich/vorname.html

 

Namensänderung ohne Personenstandsänderung

Du möchtest nur deinen Namen aber nicht den Personenstand ändern? Auch das ist möglich. Bei der Namensänderung ohne Personenstandsänderung dürfen allerdings nur Namen, die dem Geschlecht entsprechen oder geschlechtsneutrale Namen verwendet werden.

Außerdem kann der Vorname anschließend erst in 10 Jahren erneut geändert werden.

 

Wo wird der Antrag gestellt?

Wohnsitz in Wien: Es wird keine Psy* Stellungnahme benötigt um die Namensänderung um 14,30 € statt 545,60 € durchzuführen. Es muss durch Dritte (beispielsweise der Arbeitsgeber oder das AMS) bestätigt werden, dass soziale oder wirtschaftliche Nachteile vorliegen oder die Person lächerlich gemacht wird. Psy*-Stellungnahmen werden auch anerkannt.

Aber Vorsicht: Es gibt noch einen Beamten, der wiederholt auch von nichtbinären Personen eine Psy* Stellungnahme verlangt. In diesem Fall bitte eine Email an die WASt schicken. Herr Wolfgang Wilhelm räumt das Problem dann schnell aus.

Musterantrag von TransX für die Namensänderung ohne Personenstandsänderung: https://www.transx.at/Dokumente/NamAend_GVN.pdf

Wohnsitz außerhalb von Wien: Es wird eine Psy* Stellungnahme benötigt um die Namensänderung um 14,30 € statt 545,60 € durchzuführen. Die Stellungnahme muss von einer*einem Fachärzt*in für Psychiatrie ODER einer*einem Psychotherapeut*in ODER einer*einem klinischen Psycholog*in erstellt werden.

 

Wer kann den Namen in Österreich ändern lassen?

  • österreichische Staatsbürger*innen
  • Konv.-Geflüchtete
  • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder (dauerndem) Aufenthalt in Österreich

Hinweis: Falls du kein*e österreichische Staatsbürger*in bist, muss der Name in dem Land geändert werden, dessen Staatsbürger*in du bist. Dabei ist es egal, wo dein momentaner Wohnsitz ist.

 

Was kostet die Änderung?

  • 14,30 € Bearbeitungsgebühr
  • optional: 28,60 € Rechtsmittelverzicht (mit dem Rechtsmittelverzicht ist die Namensänderung sofort rechtskräftig – ohne Rechtsmittelverzicht ist sie erst in 4 Wochen rechtskräftig)

Es kann vorkommen, dass die Behörden fälschlicherweise mehr verrechnen möchten. Dann unbedingt darauf bestehen werden, dass nur die 14,30 € gezahlt werden.

Eine Namensänderung ohne Personenstandsänderung ist momentan leider noch mit Problemen verbunden. Es kann vorkommen, dass die Behörden noch auf die Personenstandsänderung warten – die natürlich nicht kommen wird.

Daher: öfter anrufen, nachfragen und Druck machen.

Hinweis: Mit einem Rechtsmittelverzicht (zusätzlich 28,60 €) ist die Namensänderung sofort rechtskräftig – ohne Rechtsmittelverzicht ist sie erst in 4 Wochen rechtskräftig.

 

Musterantrag von Cha(i)nge für die Namensänderung ohne Personenstandsänderung

[Daten der*des Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

Für [Name] Zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen

[Ort, Datum]

Stellungnahme

[Vor- und Nachname] (Wunschname […]), geboren am [Geburtsdatum], befindet sich seit […] bei mir in psychotherapeutischer Behandlung. Es wurde Geschlechtsdysphorie und Nicht-Zugehörigkeitsgefühl zu dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht festgestellt. Die Änderung des Vornamens ist notwendig, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift und Stempel Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

 

 

Nach der Änderung

Behördliche Dokumente

Nach der Namensänderung kann der Name in der Geburtsurkunde geändert werden.
Die Geburtsurkunde wird benötigt um den Namen und den Personenstand des Staatsbürgerschaftsnachweises zu ändern.

Die Namens- und Personenstandsänderung des Meldezettels und des Staatsbürgerschaftsnachweises wird ebenfalls beim Standesamt durchgeführt.

Für den Meldezettel siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180300.html

 

Krankenversicherung

Die e-card wird automatisch neu ausgestellt. Im Prozess der Namens- und Personenstandsänderung erhält man bis zu zwei neue e-cards zugesendet. Erst mit der neuen Anrede und dem alten Namen, dann mit der neuen Anrede und dem neuen Namen.

Manchmal wird auch nur der Name geändert und die Änderung des Geschlechts muss mit der neuen Geburtsurkunde beantragt werden.

 

Führerschein und Fahrzeug

Für den Führerschein siehe: https://chaingepeergroup.at/namensaenderung-fuehrerschein/

Falls du ein Fahrzeug besitzt, müssen die Daten des Zulassungsscheins und bei der Versicherung ebenfalls geändert werden.

 

Zeugnisse

Für die Namens- und Personenstandsänderung bei Zeugnissen siehe: https://chaingepeergroup.at/namensaenderung-zeugnisse/

 

Bankkonto und Versicherungen

Außerdem müssen noch die Daten vom Bankkonto und bei sonstigen Versicherungen geändert werden.

 

Studierendenausweis

Falls du studierst, muss der Studierendenausweis geändert werden.

 

Vermieter*in

Falls du in einer Mietwohnung lebst, muss die Änderung auch hier bekannt gegeben werden.

 

Wehrpflicht

Für die Wehrpflicht nach der Personenstandsänderung siehe: https://chaingepeergroup.at/wehrpflicht-nach-personenstandsaenderung/

 

 

Sammlung von Gerichtsentscheidungen zu nicht-binären Geschlechtseinträgen

Siehe https://venib.at/sammlung-von-gerichtsentscheidungen-zu-nicht-binaeren-geschlechtseintraegen

 

 

 

 

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