Der Weg zu Operationen

Allgemeines

Um sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen zu können muss man bereits ein Jahr in Behandlung einer Hormonersatztherapie sein. Die einzige Ausnahme ist die Mastektomie (siehe hier) und eine Art der Hysterektomie (siehe hier).

Für eine geschlechtsangleichenden Operation benötigt man zuerst die Diagnose „Transsexualismus“ (F64.0). Falls man diese bereits durch die Freigabe der Hormonersatztherapie erhalten hat, werden für die geschlechtsangleichende Operation jeweils eine Stellungnahmen (also insgesamt zwei) von folgenden Therapeut*innen benötigt:

  • einer*einem Psychiater*in
  • einer*einem klinischen Psycholog*in ODER einer*einem Psychotherapeut*in

 

In den Stellungnahmen müssen folgende Punkte aufgelistet sein:

  1. Die Diagnose „Transsexualismus“ (F64.0)
  2. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist
  3. Die Notwendigkeit des operativen Eingriffs

 

Siehe auch: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:5f11808e-71d3-434d-bc2c-566910ad1167/empfehlungen_transsexualismus2017.pdf

 

Der Weg zu Operationen bei Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich in gewissen Punkten, von dem für über 18 Jährige. Er ist hier nachzulesen: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:61c72a41-24e1-49c0-8bda-7669c68cdf4f/Transgender_Empfehlungen_KJ_Stand_14.12.2017_final%20mit%20neuer%20ICD-10-Verlinkung.pdf

 

Ein Artikel mit nützlichen Informationen: Die Transgendersprechstunde – was gibt es zu beachten? Innsbrucker Erfahrungen anhand von Fallbeispielen: https://link.springer.com/article/10.1007/s41974-020-00146-8

 

Wenn man den Punkt „die Notwendigkeit des operativen Eingriffs“ bereits in den Stellungnahmen für die Hormonersatztherapie stehen hat, kann man auch diese für die Bewilligung der Operation verwenden und muss nicht nochmals zwei neue Stellungnahmen erstellen lassen.
Man beachte allerdings: Die Stellungnahmen verlieren nach einem Jahr ihre Gültigkeit! Wobei die Stellungnahmen nur bis zur Bewilligung der Operation gültig sein müssen und nicht bis zur Operation selbst. Die Bewilligung der Operation ist dann ebenso für ein Jahr gültig.

Hinweis: Sollte die Bewilligung ablaufen, da die Operation verschoben werden musste, muss die Bewilligung verlängert werden. Dafür werden keine neuen Stellungnahmen benötigt. Um die Bewilligung zu verlängern bei der Krankenkasse anrufen. Diese schickt die verlängerte Bewilligung innerhalb von etwa 3 Tagen per Post oder per Fax. Man kann die verlängerte Bewilligung auch selbst abholen.

 

Mastektomie oder Hysterektomie ohne oder vor der Hormonersatztherapie

Falls man die Mastektomie oder Hysterektomie ohne oder vor der Hormonersatztherapie durchführen lassen möchte muss, wie oben beschrieben, zuerst die Diagnose „Transsexualismus“ (F64.0) festgestellt werden.

Um diese Diagnose zu erhalten werden jeweils eine Stellungnahme (also insgesamt drei) von folgenden Therapeuten benötigt:

  • einem*einer Psychiater*in
  • einem*einer klinischen Psycholog*in
  • einem*einer Psychotherapeut*in

In den Stellungnahmen muss die Diagnose „Transsexualismus“ (F64.0) stehen.

In der Theorie braucht man anschließend für die Mastektomie nochmals jeweils eine Stellungnahme (also insgesamt zwei) von folgenden Therapeut*innen:

  • einem*einer Psychiater*in
  • einem*einer klinischen Psycholog*in ODER einem*einer Psychotherapeut*in

In den Stellungnahmen muss folgendes stehen:

  1. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist
  2. Die Notwendigkeit des operativen Eingriffs

Zusammengefasst benötigt man also theoretisch für die Mastektomie 5 Stellungnahmen. In der Praxis werden, wenn der Wunsch für die Mastektomie geäußert wird, die zwei weiteren Stellungnahmen bereits in die vorherigen integriert. Also benötigt man unterm Strich nur drei Stellungnahmen (jeweils eine Stellungnahme von einem*einer Psychiater*in, einem*einer klinischen Psycholog*in und einem*einer Psychotherapeut*in). Die drei Stellungnahmen müssen folgende Punkte enthalten:

  1. Die Diagnose „Transsexualismus“ (F64.0)
  2. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist
  3. Die Notwendigkeit des operativen Eingriffs

 

Hier das Ganze grafisch dargestellt:

 

Ein paar Beispiele für Stellungnahmen: https://chaingepeergroup.at/mastektomie-beispiel-stellungnahmen/

 

Sobald man obige Stellungnahmen besitzt kann ein Erstgespräch bei einem*einer Chirurg*in festgelegt werden.

 

Hinweis: Beim Ausmachen des Termins muss man noch nicht beide Stellungnahmen besitzen. Diese können auch noch in der Zwischenzeit organisiert werden. Erst beim Termin selbst muss man die 2 Stellungnahmen haben.

Man erhält die Stellungnahmen zwar wesentlich schneller als beim ersten Mal, allerdings sollte man die Wartezeit auf die Termine der Therapeut*innen und die anschließende Wartezeit auf die Stellungnahme nicht unterschätzen!

 

Erstgespräche können in manchen Krankenhäusern auch ohne Stellungsnahmen besucht werden, allerdings schreibt der*die Chirurg*in dann keinen Befund.
Hinweis: In der Klinik Landstraße (Wien) und im AKH Wien sind Erstgespräche ohne Stellungsnahmen nicht mehr möglich.

 

Viele Chirurg*innen bieten auch private Termine an. Dies kann die Wartezeit auf den Termin enorm verkürzen.

 

Info:
Man kann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und erhält 80% vom Standardtarif retour. Muss nicht 80% vom tatsächlich gezahlten Betrag sein!

Siehe: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837759

 

Zum Termin beim*bei Chirurg*in müssen beide die Stellungnahmen mitgenommen werden. Der*die Chirurg*in schreibt dann auch eine Stellungnahme. Diese muss mitsamt den Stellungnahmen der Therapeut*innen anschließend bei der Krankenkasse persönlich oder als eingeschriebener Brief, wie bei der Bewilligung der Hormonersatztherapie, eingereicht werden. Hier eine Liste von Standorten, an denen man das die Operation bewilligen lassen kann.

 

Sobald man die Bewilligung erhält (kann bis zu 5 Wochen dauern), ruft man in der Klinik an um entweder einen weiteren Termin auszumachen, zu dem man die Bewilligung der Krankenkasse mit nimmt um dann persönlich in der Klinik einen OP Termin auszumachen oder um direkt einen OP Termin festzulegen. Dies variiert je nach Klinik.

 

Für die Mastektomie ist manchmal eine Mammographie notwendig. Ob eine verlangt wird, hängt vom individuellen Gesundheitszustand, familiären Brustkrebsrisiko und vom Alter ab. Von den folgenden Gesundheitszentren haben wir positives Feedback im Umgang mit trans Personen erhalten: https://chaingepeergroup.at/mammographie

 

Ein paar Informationen zur Mastektomie

Generell wird empfohlen etwa 6-12 Monate, nachdem mit der Testosterontherapie begonnen wurde, zu warten, da sich die Brust, je nach Veranlagung, während der Testosterontherapie zurückbilden kann. Somit könnte es sein, dass man nach einem Jahr keine großen Schnitte mehr benötigt, um die Brust an eine männliche Brust anzupassen. Außerdem lässt sich aus einer kleineren Brust einfacher eine männliche Brust rekonstruieren.

 

Falls allerdings der Leidensdruck zu groß ist und man nicht noch ein Jahr warten kann, kann man die Mastektomie auch früher durchführen lassen.

 

Man kann eine Mastektomie auch ohne Hormonersatztherapie durchführen lassen.

 

Da die Wartezeit auf den OP Termin sich je nach Krankenhaus auf 3-12 Monate beläuft und zusätzlich noch die Wartezeit auf das Erstgespräch und die Zeit, die man benötigt um die Stellungnahmen aufzutreiben, hinzukommen, ist es ratsam beim Start der Testosterontherapie mit der Planung der Mastektomie zu beginnen.

 

Ein paar Informationen zur Hysterektomie

Es gibt verschiedene Arten eine Hysterektomie durchzuführen:

  • Teilentfernung (supracervikale Hysterektomie): Der Gebärmutterkörper wird entfernt. Gebärmutterhals, Eileiter und Eierstöcke bleiben erhalten.
  • Totale Hysterektomie: Die Gebärmutter wird einschließlich des Gebärmutterhalses entfernt. Eileiter und Eierstöcke bleiben erhalten.
  • Radikale Hysterektomie: Dabei werden Gebärmutterkörper und -hals, der angrenzende Abschnitt der Scheide und Teile des Halteapparats entfernt – manchmal auch Eileiter, Eierstöcke und Lymphknoten im Becken.

 

Der Körper benötigt immer ein Sexualhormon (vereinfacht gesagt: Östrogen oder Testosteron) sonst steigt die Gefahr einer Erkrankung des Herz- Kreislaufsystems und an Osteoporose. Wenn beide Eierstöcke entfernt werden (Adnektomie), muss anschließend eine dauerhafte Hormonersatztherapie mit Östrogen oder Testosteron durchgeführt werden.

Wenn nur der Gebärmutterkörper entfernt wird und mindestens ein gesunder Eierstock erhalten bleibt ist keine Hormonersatztherapie notwendig. Also muss man dafür auch nicht ein Jahr in Behandlung einer Testosteron Therapie sein.

Eine Testosteron Therapie ist keine Garantie dafür, dass die Menstruation und Menstruationsschmerzen für immer ausbleiben. Damit dies eintritt kann der Gebärmutterkörper entfernt werden. Dafür müssen die Eierstöcke nicht entfernt werden!

 

In einzelnen Krankenhäusern kann man die Mastektomie und die Hysterektomie gemeinsam durchführen lassen (beispielsweise AKH Wien und Kepler Universitätsklinikum Linz). In der Klink Landstraße bieten sie die Kombination nicht an, sondern führen die OPs nur einzeln durch.

 

Quellen:

https://www.gesundheitsinformation.de/gebaermutterentfernung-hysterektomie.html
https://www.doccheck.com/de/detail/articles/13240-welche-folgen-hat-eine-eierstockentfernung
https://www.medpertise.de/eierstock-eileiter-entfernung/hormonersatztherapie

 

Endometriumablation

Verödung und Abtragung der Gebärmutterschleimhaut (Endometrium).

Eine Alternative zur Hysterektomie, die wesentlich weniger invasiv ist. Nach der OP wird man etwa 2-3 Wochen bluten, danach sollte die Monatsblutung für immer ausbleiben. Allerdings kommt es manchmal vor, dass die Periode nach ein paar Jahren wieder kommt. Dann kann die OP wiederholt werden.

Für die Endometriumablation werden keine Psy* Stellungnahmen benötigt und die OP wird von der Krankenkasse übernommen.

Achtung: die Endometriumablation ist keine Verhütungsmethode! Eine Schwangerschaft ist zwar unwahrscheinlich, aber dennoch weiterhin möglich! Dennoch sollte kein Kinderwunsch bestehen, da hinterher die Fehlbildungsrate bei Neugeborenen deutlich erhöht wird.

Eine Person hat uns berichtet, dass sie die OP in der Klinik Landstraße durchführen lassen konnte.

Mehr Infos auch hier: https://www.netdoktor.at/therapien/endometriumablation

 

Keywords: transgender Operationen Österreich