Antrag auf Zuschuss
Es besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuschuss zu den Behandlungskosten zu stellen (alle GKK, alle BKK, VAEB, SVA: 21,80€ – 28€ pro Sitzung / BVA: 40€). Voraussetzung ist, dass eine sogenannte „krankheitswertige psychische Störung“ vorliegt, da die Sozialversicherung nur die Behandlung von Krankheiten finanzieren darf. Für den Zuschuss benötigt man bis […]