Wehrpflicht nach Personenstandsänderung
Sobald man als österreichischer Staatsbürger, der in Österreich lebt, den Personenstand auf “männlich” ändert, kann es sein, dass man via Brief die Aufforderung zur Musterung/Stellung vom Bundesheer erhält. 1) Wehrpflicht (§ 10 Wehrgesetz) Wehrpflichtig sind alle österreichischen Staatsbürger männlichen Geschlechtes, die das 17. Lebensjahr vollendet und das 51. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Verpflichtung zur […]