Der Name muss bereits im Melderegister geändert worden sein.
Mitzunehmen sind:
-) Lichtbildausweis
-) 1 Passbild
-) alter Führerschein
-) 49,50€
Falls auf dem Lichtbildausweis noch der alte Name steht muss der Beleg der Namensänderung vorgewiesen werden.
Eine Kopie des Meldezettels mit dem neuen Namen kann auch hilfreich sein.
Zuständige Stelle:
- In Städten mit Landespolizeidirektion: die Landespolizeidirektion
- In Wien: Änderung durch einen persönlichen Termin bei “Landespolizeidirektion Wien Verkehrsamt“
- In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
Weitere Informationen siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/3/Seite.040200.html
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