Namensänderung Führerschein

Der Name muss bereits im Melderegister geändert worden sein.

 

Mitzunehmen sind:

-) Lichtbildausweis

-) 1 Passbild
-) alter Führerschein
-) 49,50€

 

Falls auf dem Lichtbildausweis noch der alte Name steht muss der Beleg der Namensänderung vorgewiesen werden.

Eine Kopie des Meldezettels mit dem neuen Namen kann auch hilfreich sein.

 

Zuständige Stelle:

  • In Städten mit Landespolizeidirektion: die Landespolizeidirektion
    • In Wien: Änderung durch einen persönlichen Termin bei “Landespolizeidirektion Wien Verkehrsamt“
  • In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft

 

Weitere Informationen siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/3/Seite.040200.html

 

 

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