Der Weg zur Hormontherapie

Um die Diagnose „Transsexualismus“ (ICD-10: F64.0) bzw. „Geschlechtsinkongruenz“ (ICD-11: HA60) zu erhalten und infolge eine von der Krankenkasse unterstützte Hormontherapie machen zu können, wird jeweils eine Stellungnahme (also insgesamt drei) von folgenden Psy*-Fachkräften benötigt:

  • einem*einer Psychiater*in
  • einem*einer klinischen Psycholog*in
  • einem*einer Psychotherapeut*in

In den Stellungnahmen muss die Diagnose „Transsexualismus“ (ICD-10: F64.0) bzw. „Geschlechtsinkongruenz“ (ICD-11: HA60) stehen.
Siehe auch: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:5f11808e-71d3-434d-bc2c-566910ad1167/empfehlungen_transsexualismus2017.pdf

 

Der Weg zur Hormontherapie bei Minderjährigen unterscheidet sich in gewissen Punkten von dem erwachsener trans Personen. Er ist hier nachzulesen: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:61c72a41-24e1-49c0-8bda-7669c68cdf4f/Transgender_Empfehlungen_KJ_Stand_14.12.2017_final%20mit%20neuer%20ICD-10-Verlinkung.pdf

 

Ein Artikel mit nützlichen Informationen: Die Transgendersprechstunde – was gibt es zu beachten? Innsbrucker Erfahrungen anhand von Fallbeispielen: https://link.springer.com/article/10.1007/s41974-020-00146-8

 

Die Stellungnahmen verlieren nach einem Jahr ihre Gültigkeit!

 

In der Theorie sind die die Stellungnahmen für die die Diagnose „Transsexualismus“ (ICD-10: F64.0) bzw. „Geschlechtsinkongruenz“ (ICD-11: HA60) und die Stellungnahmen für die Hormontherapie getrennt voneinander einzuholen. Das heißt, theoretisch braucht man für die Hormontherapie nochmals jeweils eine Stellungnahme (also insgesamt zwei) von folgenden Psy*-Fachkräften:

  • einem*einer Psychiater*in
  • einem*einer klinischen Psycholog*in ODER einem*einer Psychotherapeut*in

 

In den Stellungnahmen für die Hormontherapie muss folgendes stehen:

  1. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist
  2. Die Notwendigkeit der Hormonersatztherapie

 

Zusammengefasst benötigt man also theoretisch für die Hormonersatztherapie 5 Stellungnahmen. In der Praxis werden, wenn der Wunsch für die Hormonersatztherapie geäußert wird, die zwei weiteren Stellungnahmen bereits in die vorherigen integriert. Also benötigt man unterm Strich nur drei Stellungnahmen (jeweils eine Stellungnahme von einem*einer Psychiater*in, einem*einer klinischen Psycholog*in und einem*einer Psychotherapeut*in). Die drei fusionierten Stellungnahmen müssen also folgende drei Punkte enthalten:

  1. Die Diagnose “Transsexualismus” (F64.0) bzw.Geschlechtsinkongruenz“ (ICD-11: HA60)
  2. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist
  3. Die Notwendigkeit der Hormonersatztherapie

 

Sollte man direkt anschließend die Mastektomie durchführen lassen wollen, kann man bereits den benötigten Punkt (die Notwendigkeit des operativen Eingriffs), der für die Bewilligung der Operation gebraucht wird, in die Stellungnahmen für die Hormonersatztherapie schreiben lassen. Somit muss man nicht anschließend nochmals zwei weitere Stellungnahmen beantragen. Mehr Infos dazu siehe hier.

 

Hier das Ganze grafisch dargestellt:
(„Geschlechtsinkongruenz“ (ICD-11: HA60) wurde in dieser Grafik noch nicht berücksichtigt)

 

Hier sind ein paar Beispiel Stellungnahmen zu finden.

 

In der Behandlungsempfehlung wird auch eine „Zusammenfassung des Fallführenden“ erwähnt. Diese wird im Allgemeinen nicht benötigt. Zumindest verlangt die ÖGK, Dr. Kaufmann und die Teampraxis Breitenecker diese nicht. Im Zweifel nachfragen!

Außerdem muss man sich auch einer gynäkologischen Kontroll-Untersuchung unterziehen.

Hinweis: Ob eine Bestätigung der Untersuchung verlangt wird ist von Endokrinolog*in zu Endokrinolog*in verschieden. Am besten nachfragen!

 

Es kann auch sein, dass eine zytogenetische Untersuchung verlangt wird um Intergeschlechtlichkeit auszuschließen. Auch hier wieder vorher bei dem*der Endokrinolog*in nachfragen ob es benötigt wird.
Hintergrund: Bei Intergeschlechtlichkeit gelten andere Gesetze.

 

 

Dann kann Termin bei einem*einer Endokrinolog*in festgelegt werden. Eine Liste von uns bekannten Endokrinolog*innen findet man hier.

Hinweis: Beim Ausmachen des Termins muss man noch nicht alle 3 Stellungnahmen besitzen. Diese können auch noch in der Zwischenzeit organisiert werden. Erst beim Termin selbst muss man die 3 Stellungnahmen haben.

Allerdings kann es 6-12 Monate dauern bis man alle Stellungnahmen bekommen hat.

 

Viele Endokrinolog*innen bieten auch private Termine an. Dies kann die Wartezeit auf den Termin enorm verkürzen.

(Im AKH Wien kommt es über die Kasse beispielsweise zu Wartezeiten von 9 Monaten, privat wartet man bei Dr. Kaufmann einen Monat.)

 

Info:

Man kann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen und erhält 80% vom Standardtarif retour. Muss nicht 80% vom tatsächlich gezahlten Betrag sein!

Siehe: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837759

 

Zum Termin beim*bei Endokrinolog*in müssen die Stellungnahmen und ein Blutbefund mit folgendem Inhalt mitgenommen werden.
Hinweis: Je nach Endokrinolog*in ist unterschiedlich, ob man den Sexualhormonstatus (also Östrogen (E2) und Testosteron (Gesamt-Te)) auch bestimmen lassen soll. Immer beim Ausmachen des Termins genau nachfragen welche Blutwerte benötigt werden.

 

Der*die Endokrinolog*in schreibt einen Befund und das Rezept für die Testosteroncreme oder die Spritze.

 

Das Rezept muss anschließend bei der Krankenkasse bewilligt werden. Dazu die Stellungnahmen der Therapeut*innen, den Befund des*der Endokrinolog*in und das Rezept mitnehmen.
Hier eine Liste von Standorten, an denen man das Rezept bewilligen lassen kann.

 

Anschließend kann die Testosteroncreme oder die Spritze in der Apotheke für einen Selbstbehalt gekauft werden.

 

Tipp: Die Creme oder die Spritze ist nicht in jeder Apotheke lagernd. Eventuell vorher anrufen und nachfragen. (siehe auch Standorte für Testosteronpräparate)

 

Nur die Erstbewilligung muss persönlich bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die weiteren Bewilligungen werden beim Hausarzt durchgeführt.

 

 

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