Es besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuschuss zu den Behandlungskosten zu stellen (ÖGK, VAEB, SVA: 21,80€ – 28€ pro Sitzung / BVA: 40€). Voraussetzung ist, dass eine sogenannte „krankheitswertige psychische Störung“ vorliegt, da die Sozialversicherung nur die Behandlung von Krankheiten finanzieren darf.
Für den Zuschuss benötigt man bis spätestens vor der 2. Therapiesitzung eine Bestätigung von einem praktischen Arzt oder einer praktischen Ärztin, die bestätigt, dass man sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen hat.
Österreichische Gebietskrankenkasse:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837682&portal=oegkwportal
BVA:
Informationen: http://www.bva.at/cdscontent/?contentid=10007.678111
Antrag: http://www.bva.at/cdscontent/load?contentid=10008.621012&version=1435814680
Mit der Handysignatur/einer Bürgerkarte kann man die Anträge auch Online einreichen: https://www.meinesv.at
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