Namens- und Personenstandsänderung

1. Antrag auf Personenstandsänderung

Falls man den Personenstand ändern möchte führt man diese Änderung zuerst beim Standesamt des eigenen Wohnortes durch. Das Standesamt führt die Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch durch.

 

Eine Änderung des Geschlechts kann bei jedem Standesamt in Österreich für folgenden Personenkreis beantragt werden:

  • österreichische*r Staatsbürger*n
  • Konv.-Flüchtling
  • Staatenlose*r oder Person ungeklärter Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz oder (dauerndem) Aufenthalt in Österreich

 

Hinweis: Falls man kein*e österreichische*r Staatsbürger*n ist muss der Personenstand im Land geändert werden, dessen Staatsbürger*n man ist. Dabei ist es egal wo der momentane Wohnsitz ist.

 

Voraussetzung zur Bewilligung der Personenstandsänderung ist eine Stellungnahme einem*einer Fachärzt*in für Psychiatrie ODER einem*einer Psychotherapeut*in ODER einem*einer klinischen Psycholog*in , das Folgendes enthält:

  1. Die Diagnose „Transsexualismus“ (F64.0)
  2. Die Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zu einem anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist
  3. Die Mitteilung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt.

In Wien wird für den Beleg des Zugehörigkeitsempfindens die Diagnose „Transsexualismus“ (F64.0) NICHT benötigt, sondern nur obiger 2. und 3. Punkt.

 

Beim Termin für die Personenstandsänderung muss folgendes mitgenommen werden:

  • Ausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Psy* Stellungnahme

 

Das Standesamt stellt auch eine neue Geburtsurkunde aus.

 

Kosten: keine

Ungefähre Dauer: ein paar Tage

 

Hinweis: Für den Geschlechtseintrag „divers“ muss vorgewiesen werden, dass man intergeschlechtlich ist.

 

Weitere Informationen auch hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/%C3%84nderung-der-Geschlechtszugeh%C3%B6rigkeit.html
https://www.wien.gv.at/menschen/queer/transgender/geschlechtswechsel/rechtlich/personenstand.html

 

Musterantrag für die Personenstandsänderung

Die Stellungnahme muss von einem*einer Fachärzt*in für Psychiatrie ODER einem*einer Psychotherapeut*in ODER einem*einer klinischen Psycholog*in erstellt werden.

 

[Daten der*des Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

Für [Name]

Zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen

[Ort, Datum]

Stellungnahme

[Vor- und Nachname] (Wunschname […]), geboren am [Geburtsdatum], befindet sich seit […] bei mir in psychotherapeutischer Behandlung. ((Die Diagnose lautet F64.0.)) Der Wunsch nach einem Leben im […] Geschlecht ist gut überprüft, eine Abkehr davon nicht zu erwarten. Die optische Angleichung an das Wunschgeschlecht hat bereits stattgefunden. Die Änderung des Personenstandes auf [männlich/weiblich] ist aus therapeutischer Sicht zu befürworten.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift und Stempel Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

 

2. Antrag auf Namensänderung

Wurde das Geschlecht im Geburtenbuch geändert, kann auch eine gewünschte Änderung des Vornamens bewilligt werden.
Denn nach dem Namensänderungsgesetz, § 2 Abs 2 Z 3 (Der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht des*der Antragsteller*in) muss somit der Vorname geändert werden.

 

Wohnsitz in Wien: Der Antrag auf Namensänderung kann bereits mit dem Antrag auf Personenstandsänderung bei einem Standesamt in Wien gestellt werden.

Wohnsitz außerhalb Wien: Der Antrag auf Namensänderung ist nach der Eintragung im Geburtenbuch bei der für den Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu stellen.

 

Hinweis: Falls man kein*e österreichische*r Staatsbürger*n ist muss der Name im Land geändert werden, dessen Staatsbürger*n man ist. Dabei ist es egal wo der momentane Wohnsitz ist.

 

Beim Termin für die Namensänderung muss folgendes mitgenommen werden:

  • Ausweis
  • neue Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Beleg der Personenstandsänderung

 

Kosten:

  • 14,30€ Bearbeitungsgebühr
  • optional: 28,60€ Rechtsmittelverzicht (mit dem Rechtsmittelverzicht ist die Namensänderung sofort rechtskräftig – ohne Rechtsmittelverzicht ist sie erst in 4 Wochen rechtskräftig)

Ungefähre Dauer: 1 Woche bis 1 Monat. Sollte es länger dauern unbedingt anrufen und nachfragen!

 

Weitere Informationen auch hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/namensaenderung/Seite.2330500.html
https://www.wien.gv.at/menschen/queer/transgender/geschlechtswechsel/rechtlich/vorname.html

 

Formular für die Namensänderung

Siehe (ganz unten „Zum Formular“): https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/namensaenderung/Seite.2330500.html

 

Antrag für die Namensänderung (ohne Personenstandsänderung)

Bei der Namensänderung ohne Personenstandsänderung dürfen nur Namen, die dem Geschlecht entsprechen oder geschlechtsneutrale Namen verwendet werden.

Außerdem kann der Vorname anschließend erst in 10 Jahren wieder geändert werden.

 

Wohnsitz in Wien: Es wird keine Psy* Stellungnahme benötigt um die Namensänderung um 14,30€ statt 545,60€ durchzuführen. Es muss durch Dritte (beispielsweise der Arbeitsgeber oder das AMS) bestätigt werden, dass soziale oder wirtschaftliche Nachteile vorliegen oder die Person lächerlich gemacht wird. Psy*-Stellungnahmen werden auch anerkannt.

Aber Vorsicht: Es gibt noch einen Beamten, der wiederholt auch von nichtbinären Personen eine Psy* Stellungnahme verlangt. In diesem Fall bitte eine Email an die WASt schicken. Herr Wolfgang Wilhelm räumt das Problem dann schnell aus.

Musterantrag von TransX für die Namensänderung ohne Personenstandsänderung: https://www.transx.at/Dokumente/NamAend_GVN.pdf

 

Wohnsitz außerhalb von Wien: Es wird eine Psy* Stellungnahme benötigt um die Namensänderung um 14,30€ statt 545,60€ durchzuführen. Die Stellungnahme muss von einer*einem Fachärzt*in für Psychiatrie ODER einer*einem Psychotherapeut*in ODER einer*einem klinischen Psycholog*in erstellt werden.

 

Hinweis: Falls man kein*e österreichische*r Staatsbürger*n ist muss der Name im Land geändert werden, dessen Staatsbürger*n man ist. Dabei ist es egal wo der momentane Wohnsitz ist.

 

Es kann vorkommen, dass die Behörden fälschlicherweise mehr verrechnen möchte. Dann unbedingt darauf bestehen werden, dass nur die 14,30€ gezahlt werden.

Eine Namensänderung ohne Personenstandsänderung ist momentan leider noch mit Problemen verbunden. Es kann vorkommen, dass die Behörden noch auf die Personenstandsänderung warten – die natürlich nicht kommen wird.

Daher: öfter anrufen, nachfragen und Druck machen.

 

Hinweis: Mit einem Rechtsmittelverzicht (zusätzlich 28,60€) ist die Namensänderung sofort rechtskräftig – ohne Rechtsmittelverzicht ist sie erst in 4 Wochen rechtskräftig.

 

Musterantrag von Cha(i)nge für die Namensänderung ohne Personenstandsänderung

[Daten der*des Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

Für [Name] Zur Weiterleitung an die zuständigen Stellen

[Ort, Datum]

Stellungnahme

[Vor- und Nachname] (Wunschname […]), geboren am [Geburtsdatum], befindet sich seit […] bei mir in psychotherapeutischer Behandlung. Es wurde eine Geschlechts Dysphorie und Nicht-Zugehörigkeitsgefühl zum bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht festgestellt. Die Änderung des Vornamens ist notwendig, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu vermeiden.”

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift und Stempel Psychotherapeut*in/Psychiater*in/klinischen Psycholog*in]

 

3. restliche Dokumente

Anschließend kann beim Standesamt der Name in der Geburtsurkunde geändert werden.
Die Geburtsurkunde wird benötigt um den Namen und den Personenstand des Meldezettels und Staatsbürgerschaftsnachweises zu ändern.

Die Namens- und Personenstandsänderung des Meldezettels und des Staatsbürgerschaftsnachweises wird ebenfalls beim Standesamt durchgeführt.

 

Für den Meldezettel siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180300.html

Für den Staatsbürgerschaftsnachweis (benötigt für die Neuausstellung des Reisepasses) siehe: https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260300.html

Für den Führerschein siehe: https://chaingepeergroup.at/namensaenderung-fuehrerschein/

 

Falls man ein Fahrzeug besitzt müssen die Daten des Zulassungsscheins und bei der Versicherung ebenfalls geändert werden.

 

Die Ecard wird automatisch neu ausgestellt. Im Prozess der Namens- und Personenstandsänderung erhält man bis zu 2 neue Ecards zugesendet. Erst mit der neuen Anrede und dem alten Namen, dann mit der neuen Anrede und dem neuen Namen.

 

Für die Namens- und Personenstandsänderung bei Zeugnissen siehe: https://chaingepeergroup.at/namensaenderung-zeugnisse/

 

Außerdem müssen noch die Daten vom Bankkonto und bei sonstigen Versicherungen geändert werden.

 

Falls man studiert, muss der Studierendenausweis geändert werden.

 

Falls man in einer Mietwohnung lebt, muss die Änderung dem Vermieter ebenfalls bekannt gegeben werden.

 

Für die Wehrpflicht nach der Personenstandsänderung siehe: https://chaingepeergroup.at/wehrpflicht-nach-personenstandsaenderung/

 

 

Sammlung von Gerichtsentscheidungen zu nicht-binären Geschlechtseinträgen

Siehe https://venib.at/sammlung-von-gerichtsentscheidungen-zu-nicht-binaeren-geschlechtseintraegen

 

 

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